Laternenparker

Am Morgen des 14. Oktober 2009 hatten wir den ersten Raureif auf den Scheiben der am Straßenrand geparkten Kfz. Das bedeutete Eiskratzen für Laternenparker. Laut § 23 StVO hat in Deutschland jeder Fahrzeugführer u.a. dafür Sorge zu tragen, dass seine Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeuges beeinträchtigt wird (das ist der Paragraph, mit dem die Knöllchen begründet werden).