Winterreifenpflicht

In Deutschland gilt die Winterreifenpflicht vom 1. Nov. bis 15. Apr. allerdings nur bei entsprechender Witterung – also Schnee, Matsch oder Bodenfrost. Die Reifenprofiltiefe sollte mindestens 1,6 mm sein (StVZO 213a). Herrschen Minustemperaturen oder winterliches Wetter und die Sommerreifen sind noch montiert, zahlt man bei einer Polizeikontrolle 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Das Bußgeld ist bei Gefährdung oder Unfallfolge höher (90 bzw. 110 Euro). Stellt die Polizei dann noch eine Reifenprofiltiefe unter den vorgeschriebenen 1,6 mm fest, gibt das einen zusätzlichen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro. Und jetzt kommt's: Wenn sie lediglich Fahrer aber nicht Halter des Fahrzeugs sind kassiert der Halter des Fahrzeugs ebenfalls einen Punkt und zahlt ein Bußgeld von 75 Euro. Diese Regelung gilt seit Anfang 2017. Wenn die junge Studentin ihr Auto also auf Oma zugelassen hat, wird’s bei einem Verstoß doppelt teuer. Was vielen deutschen Autofahrern auch nicht bekannt ist, sie aber bereits ahnen: In Österreich gelten andere Regeln: vom 1. Nov. Bis 15. Apr. bei Schnee und Matsch (wie bei uns) aber die Mindestprofiltiefe liegt dort bei 5 mm. Diese Regeln gelten auch in Südtirol (I). Für das Aosta-Tal in Italien ist eine Winterbereifung ab 15. Oktober Pflicht.